Im Salbuch der „Rentherey Milsungen“ aus dem Jahre 1575 finden wir eine erste ausführlichere Beschreibung von „Einffershausen“ .Leider lässt sich die Handschrift nur schwer lesen. Wir erfahren, dass die Bewohner von Ober- und Niedereinffershausen direkte Untertan des Landgrafen in Kassel sind, mit sämtlicher „Hoheit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit“. Zu Gericht müssen sie nach Milsungen oder nach Cörlle gehen, „wohin sie erfordert werden“. Der Landgraf hat auch „Kirche und Pfarr zu ordtnen“. Nach einer leider unleserlichen Textstelle erfährt man: „Itzundt (jetzt) aber wirdt ihnen gepredigt vom Pfarrer zur Eitterhain“.
„So manch Haus, darinnen ein Rauch wirdt gehalten, so manich Huhn müssen sie „Majestät, Fürst und Herren“ geben, undt seindt itzundt alda 9 Hausgesessen“. Die sogenannten „Rauchhühner“ waren eine Naturalabgabe, die zu einem bestimmten Termin erfolgen musste. Aus der Anzahl der abzuliefernden Rauchhühner, erkennt man, dass es im Jahre 1575 nur 9 Wohnhäuser im Dorf gab, „darinnen ein Rauch wirdt gehalten“. Die Anzahl der Einwohner kann man nach dieser Angabe nur schätzen. Sie dürfte zwischen 50 und 70 gelegen haben.
Zahlreiche Abgaben belasteten die Untertanen. Wie alle Orte im Amt mussten die Empfershäuser ein „Geschossgeld“ zahlen (allgemeine Steuer). Das waren jährlich 15 Albus. Das „Kühegeld“ betrug zu Michaelis und Walpurgis je 7 Gulden und 24 Albus, das „Weinfuhrgeld“ jährlich 13 ½ Albus. Die Hufen (Höfe) wurden mit dem „Pfluggeld“ besteuert, einige Hufner (Bauern) mussten auch ein „Wiesengrundgeld“ bezahlen. Eine uns völlig unverständliche Abgabe war das „Besthaupt“ „Wann ein Mann daselbst stirbt, so muß die Frau oder Erben umb das beste Haupt theidingen“ Ursprünglich war tatsächlich das beste Stück Vieh im Stalle abzugeben, wenn ein Familienvater starb. „Theidingen“ bedeutet hier, dass ein bestimmter Geldbetrag abgegeben werden musste, der bei einem „Thing“ ausgehandelt worden war, also ein für alle gültiger fester Betrag.
Weiterhin wurde bestimmt, dass von jedem Pfirch „Schafftrifft“ (Schaftrift) entrichtet werden muß. Diese betrug von jedem Pfirch je ein Hammel und ein Lamm und von jedem „Stück altes Vieh“ 6 Heller. „Das Wasser, genandt die Milmsche“ also die Mülmisch, gehörte dem Landgrafen. Schließlich wurde verordnet, „wenn (er Landgraf) zu Feldt zeucht, so müssen die Underthain uff erfordern volgen, undt thun was Andere im Ampt thun müssen“ .Das heißt, im Kriegsfalle mußten auch Empfershäuser Gerät stellen und mit in den Krieg ziehen.
Empfershausen hatte keine Zehntscheuer. Deshalb musste der Zehnte, das heißt die abzuliefernde Frucht, von den Bauern in die Karthause gebracht werden. Die Karthause war ein Kloster bei Gensungen; nach der Reformation wurde es zu einem landgräflichen Gutshof umgewandelt. Die Ruinen der ehemaligen Klosteranlage liegen unterhalb des Heiligenberges, sie sind heute ein beliebtes Wanderziel.
Verfasst von:
Heinz Rüdiger
1929 - 2019